Platzordnung

Diese Platzordnung gilt für das gesamte Vereinsgelände. Das Vereinsgelände umfasst den Hundeplatz und die angrenzenden Parkplätze.

Um den Ausbildungs- und Übungsbetrieb reibungslos durchführen zu können und den Aufenthalt auf dem Übungsplatz und in dessen Umgebung für alle Mitglieder und Gäste positiv und problemlos gestalten zu können, sind folgende Grundsätze zu beachten und einzuhalten:

  • Alle Hunde müssen über einen ausreichenden Impfschutz verfügen, regelmäßig entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
  • Im eigenen Interesse dürfen nur Hunde mit gültiger Hundehalterhaftpflichtversicherung den Platz benutzen. Die Teilnahme am Übungs- und Trainingsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Für Schäden und Unfälle irgendwelcher Art übernimmt der „Hundefreunde Lengerich e.V.“ keine Verantwortung oder Haftung.
  • Läufige Hündinnen (in Standhitze) sind von der Teilnahme an Übungsstunden ausgeschlossen.
  • Auf dem Vereinsgelände besteht Leinenpflicht, sofern von den Übungsleitern nichts anderes verfügt wird.
  • Vor Betreten des Vereinsgeländes sollte den Hunden ausreichend Gelegenheit zum „Lösen“ gegeben werden. Lösungsplätze sind beim jeweiligen Übungsleiter zu erfragen. Sollte dennoch einmal ein Missgeschick passieren, stehen Schaufeln auf jedem Übungsplatz zur Verfügung.
  • Das „Markieren“ durch Rüden sollte auf dem Vereinsgelände unterbunden werden.
  • Um auf dem Hundeplatz eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist den Anweisungen der Übungsleiter Folge zu leisten.
  • Mit Ausnahme der Übungsleiter ist für alle anderen Mitglieder die Nutzung des Hundeplatzes ausschließlich während der festgelegten Übungs- und Trainingszeiten gestattet. Sondergenehmigungen können durch den Ausbildungswart erteilt werden.
  • Änderungen der Übungs- und Trainingszeiten werden rechtzeitig bekannt gemacht und sind auf der Internetseite (www.hundefreunde-lengerich.de) veröffentlicht.
  • Mitglieder, Kursteilnehmer, Gäste und Besucher werden gebeten, am Hundeplatz und in der Umgebung für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  • Bitte nehmt auch Rücksicht auf unsere Nachbarn!

Lengerich, im März 2017 (Die Vorstandschaft)

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